Aufgaben des Personalrats
Der Personalrat vertritt die Interessen aller (wahlberechtigten) Beschäftigten der Hochschule.
Der Personalrat setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der wissenschaftlichen Angestellten, der Arbeitnehmer und der Beamten zusammen. Er trifft sich regelmäßig, um Probleme bzw. eingebrachte Anträge zu besprechen und Beschlüsse zu fassen, die dann auch umgesetzt werden.
Die Arbeit des Personalrats unserer Hochschule basiert auf dem Landes-Personalvertretungsgesetz (LPersVG) für Rheinland-Pfalz.
Die Arbeit des Personalrats umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Mitbestimmung und Mitwirkung (§73ff. LPersVG)
- Bearbeitung von Beschwerden Beschäftigter
- Gespräche mit der Hochschulleitung (quartalsweise)
- Personalversammlung
- Begleitung bei Personalgesprächen (auf Wunsch des Arbeitnehmers) (§69 Abs.7 LPersVG)
- Beratung von Beschäftigten
- Überwachung- und Schutzfunktion
Der Personalrat ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Kontakt
Personalratsbüro
Raum F 3.036
Schoenstraße 11
67659 Kaiserslautern
Telefonnummer:
+49 (0)631 / 3724 - 2188
E-Mail:
personalrat(at)hs-kl(dot)de
Sprechstunden nach Vereinbarung
Weitere Informationen
Sitzungstermine
- 06.06.2025
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- 15.08.2025
- 29.08.2025
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